Herzlich Willkommen auf 
schimmelberatung-nord.de
Expertise bei Feuchte- und Schimmelschäden in Gebäuden

Ein gut gemeinter Rat mit dem Fensteröffnen. Aber reicht das aus, um Schimmelwachstum zu vermeiden?

Sind Sie auch betroffen?

Als Eigentümer, Mieter, Vermieter oder Verwalter?

Die Liste ist lang: Baumängel, Wärmebrücken, eine unzureichende Wärmedämmung, eindringende Feuchte durch Bauschäden bzw. defekter oder fehlender Abdichtungen oder Horizontalsperren, Oberflächenkondensation durch Auskühlung der Außenwände, aber auch falsches Nutzerverhalten in Bezug auf das Heizen, Lüften, falsch gestellte Möbel und der Hygiene können die Ursache für Schimmelpilzbefall in Gebäuden sein.


Aus dem augenscheinlichen Schadensbild lässt sich nicht immer die Ursache für Schimmelwachstum herleiten. Ich arbeite bei meinen Ortsterminen als Schimmelgutachter unter anderem mit einer Wärmebildkamera. Die hieraus resultierenden Thermografieaufnahmen geben mir Aufschluss, ob es sich um einen Baumangel, einem Fehlverhalten des Nutzers oder auch einer Mischung aus beidem handelt.


Bei der Leckageortung kommen verschiedene Mess- und Ortungstechniken zum Einsatz. Diese führen oft auch erst in Kombination zum Erfolg. Hierbei versuche ich so zerstörungsfrei bzw. zerstörungsarm wie möglich vorzugehen. Nach erfolgreicher Suche können alle weiteren notwendigen Maßnahmen - wie Reparatur, Trocknung und Sanierung - eingeleitet werden.

Experimente

enden hier

  • 1. Ihre Anfrage

    Schreiben Sie mir ganz einfach. Auf der Seite Vertragsgenerator füllen Sie die Formularfelder aus und senden Sie ab.

  • 2. Das Vertragswerk

    Sie erhalten von mir per Mail einen Sachverständigenvertrag, der meine Leistung und auch eine Kostenübersicht beinhaltet. 


    Den Vertrag drucken Se aus, unterschreiben diesen und senden ihn per Mail an mich zurück. Sie können ihn auch abfotografieren und per WhatsApp an mich übermitteln.

  • 3. Die Terminvereinbarung

    Sobald das schriftliche geregelt ist, vereinbaren wir telefonisch oder per Mail schnellstmöglich den Ortstermin.

  • 4. Der Ortstermin

    Beim Ortstermin geht es um die Inaugenscheinnahme und Schadensbewertung. Hierfür stehen mir verschiedene Untersuchungsmethoden mit unterschiedlicher Aussagekraft zur Verfügung. Nebenher berate ich Sie aufklärend zu dem Schaden und einem weiteren Vorgehen.